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Auch ohne Umweltbonus: Förderung für E-Autos in 2024

E-Auto beim Laden

Nach dem plötzlichen Aus für den Umweltbonus Ende 2023 haben viele Verbraucher in die sprichwörtliche Röhre geschaut. Die finanziellen Vorteile, auf die sie sich verlassen und deretwegen sie sich vielleicht überhaupt erst für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs entschieden hatten, fiel plötzlich weg. Die gute Nachricht ist aber: Auch ohne den Umweltbonus müssen Sie nicht auf eine Förderung für E-Autos verzichten. Welche es gibt und was Sie beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Aus für Verbrenner ab 2035 – Was das für Sie bedeutet

Im Jahr 2021 schlug die Europäische Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets vor, die CO2-Emissionsnormen für Autos so zu verschärfen, dass ab 2035 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden dürfen, die keine CO2-Emissionen ausstoßen – praktisch bedeutet das ein Verkaufsverbot für Neuwagen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Im Oktober 2022 wurde es konkreter: Ab 2035 dürfen laut der Bestimmung des EU Umweltrats in der EU keine Verbrenner-Autos mit Diesel- und Benzinantrieb mehr verkauft werden. Das ist zumindestens die aktuelle Lage, an der sich trotz Gerüchten auch in 2024 nichts geändert hat. Zulässig sind dann nur noch Elektroautos und Fahrzeuge, die mit sogenannten E-Fuels betrieben werden. Beide Antriebsarten haben die Gemeinsamkeit, dass sie im Betrieb CO2-frei sind.

Schild in englischer Sprache vor einem Parkplatz mit Ladestationen: Nur Elektrofahrzeuge erlaubt

Für herkömmliche Verbrenner gibt es einen Bestandsschutz, sie dürfen auch nach 2035 noch gefahren und als Gebrauchtwagen weiterverkauft werden. Einschränkungen könnte es zukünftig aber z. B. durch Umweltzonen in Städten oder Ähnliches geben. Das Verbrennerverbot rückgängig zu machen hätte weitreichende Folgen, da die Autonindustrie sich auf die Umstellung auf Elektromobilität ausrichtet, was es unwahrscheinlich macht, dass dieses Gesetz wieder geändert wird.

Daher ist es für Verbraucher sinnvoll, bei einer Neuanschaffung und auch beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs auf die umweltfreundlichere und zukunftsfähige Fahrzeugtechnologie zu setzen. Der Staat setzt dafür auch Anreize mit der Förderung für E-Autos z. B. in Form von Steuererleichterungen. Mehr dazu können Sie weiter unten in unserem Beitrag erfahren.

Die Vorteile von E-Autos

Die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen nimmt angesichts der globalen Klimakrise und der Notwendigkeit der Reduzierung von Treibhausgasemissionen immer mehr an Bedeutung zu. Auch Lärmbelastung, Feinstaub und Aufheizung der Luft und des Bodens sind klare Nachteile verbrennerbetriebener Autos. Langfristig könnten Elektrofahrzeuge einen signifikanten Beitrag zum Umweltschutz leisten, sofern sie einige Vorgaben erfüllen:

  • Reduzierung von Treibhausgasemissionen: Elektroautos stoßen im Betrieb keine direkten CO2-Emissionen aus. Wenn der Strom rein aus erneuerbaren Energien stammt, kann die langfristige Umstellung auf Elektrofahrzeuge zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor beitragen.
  • Bessere Batterien: Der Abbau von Lithium, Kobalt und anderen wichtigen Rohstoffen für Batterien ist energieintensiv und bringt ökologische sowie soziale Herausforderungen mit sich. Fortschritte in der Batterietechnologie und Recycling-Verfahren sind entscheidend, um diese Auswirkungen langfristig zu minimieren.
  • Recycling und Lebenszyklus: Die Umweltauswirkungen von E-Autos können durch Fortschritte im Recycling von Batterien verringert werden. Ein effektives Kreislaufsystem kann dazu beitragen, dass die in Batterien enthaltenen wertvollen Materialien zurückgewonnen und wiederverwendet werden, statt sie zu entsorgen. Dies würde die Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus eines Elektroautos weiter reduzieren.
  • Luftqualität und Lärmbelastung: Elektroautos tragen zur Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten bei, da sie keine Stickoxide oder Feinstaub emittieren. Auch die Lärmbelastung ist bei Elektrofahrzeugen deutlich geringer, was die Lebensqualität in dicht besiedelten Gebieten erhöht.

In der Summe kann Elektromobilität langfristig umweltfreundlicher sein als herkömmliche Fahrzeuge, besonders mit sauberer Stromerzeugung und fortschrittlichen Recycling-Praktiken. Als weitere Alternative zu Verbrennern, die mit Diesel und Benzin fahren, gelten E-Fuels, die aber im Vergleich zu Elektrofahrzeugen einige Nachteile mit sich bringen.

Was sind E-Fuels?

E-Fuels sind synthetische flüssige oder gasförmige Kraftstoffe, die durch die chemische Umwandlung von Strom in eine energiereiche Substanz gewonnen werden. Sie werden als eine potenziell nachhaltigere Alternative zu fossilen Brennstoffen betrachtet, das gilt allerdings nur für den Fall, dass dieser Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien stammt. Da bei der Verbrennung von E-Fuels nur so viel CO₂ freigesetzt wird wie bei ihrer Herstellung gebunden wurde, können sie theoretisch klimaneutral sein – das ist aber derzeit unwahrscheinlich. Und die direkte Nutzung von Strom ist in Elektrofahrzeugen ist im Hinblick auf die Effizienz, also die Nutzung pro erzeugter kWh erneuerbarer Energie, deutlich besser.

Im Gegensatz zu E-Fuels werden E-Autos auch immer sauberer und profitieren von raschen Fortschritten bei Batterietechnologien, die zu höheren Reichweiten, kürzeren Ladezeiten und geringeren Batteriekosten führen. E-Fuels hinken in Bezug auf die Innovationsgeschwindigkeit und Effizienzsteigerungen hinterher. Auch aus diesem Grund könnten E-Fuels in Zukunft eine Nischenrolle spielen, denn der Fokus der Politik liegt klar auf effizienten, umweltfreundlichen und emissionsfreie Lösungen, was ganz eindeutig für Elektrofahrzeuge spricht.

Aus diesem Grund wurde auch von der Bundesregierung mit dem Umweltbonus eine Förderung für E-Autos ins Leben gerufen, die den Kauf von Elektrofahrzeugen attraktiver machen sollte.

Erfolgreiche Förderung für E-Autos: Der Umweltbonus

Der Umweltbonus, auch als Elektroautoprämie oder BAFA-Prämie bekannt, war eine staatliche Förderung in Deutschland, die den Kauf von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, also Elektroautos und Plug-in-Hybriden, unterstützt, um damit die Verbreitung von emissionsarmen Kraftfahrzeugen zu fördern und die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der Umweltbonus wurde 2016 gemeinsam vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Automobilindustrie finanziert. Käufer oder Leasingnehmer von Elektrofahrzeugen konnten diesen Zuschuss beantragen, sofern diese zu den förderfähigen Modellen gehörten und alle weitere Voraussetzungen erfüllt waren. Die Höhe des Umweltbonus hing von der Art des Antriebs und dem Datum des Kaufvertrags oder der verbindlichen Bestellung ab. Der deutsche Staat hat die Förderbedingungen über die Jahre hinweg immer wieder geändert, bis die Prämie dann Ende 2023 plötzlich vorzeitig eingestellt wurde.

Warum der Umweltbonus und was hat er bewirkt?

E-Auto Tacho, Symboldbild für Förderund von E-Autos

Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 den Umweltbonus ins Leben gerufen, um den Verkauf von emissionsarmen Fahrzeugen zu fördern und die Klimaziele im Verkehrssektor zu realisieren. Seit der Einführung hat sich die Förderlandschaft für Elektrofahrzeuge deutlich weiterentwickelt. Der Umweltbonus war ein wichtiger Treiber für die zunehmenden Zulassungszahlen von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland, weshalb die BAFA-Prämie unter dem Namen „Innovationsprämie“ verdoppelt wurde. Diese Aufstockung sollte sowohl für Industrie als auch für Verbraucher einen Anreiz schaffen, in klimafreundliche Mobilität zu investieren.

Diese Erhöhung der Prämie hatte unmittelbare Auswirkungen auf den Markt: Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland stiegen markant an. Die gestiegene Nachfrage führte auch zur Erweiterung des Angebots. Immer mehr Automobilhersteller erweiterten ihr Angebot um Elektrofahrzeuge, und das Angebot an elektrifizierten Fahrzeugen wuchs in allen Segmenten, von kleinen Stadtflitzern bis hin zu SUVs.

Der Umweltbonus war eine wichtige und erfolgreiche Förderung für E-Autos war und hat die Marktdurchdringung der Elektromobilität in Deutschland deutlich verbessert. Viele Zulieferer und Hersteller haben ihre Strategien angepasst, um den steigenden Bedarf an E-Autos zu decken und ihre Position im Markt zu festigen oder auszubauen.

Und trotz dieses klaren Erfolges wurde der Umweltbonus von der Bundesregierung zum 18.12.2023 ganz plötzlich eingestellt, obwohl er eigentlich noch bis zum Jahr 2025 hätte laufen sollte. Nur Anträge, die bis zum 17.12.23 eingegangen waren, wurden noch berücksichtigt. Verbraucher, die die staatliche Prämie nutzen wollten, saßen plötzlich ohne ihren eingeplanten Umweltbonus da. Und auch wenn der Kauf noch storniert werden konnte, war das mehr als ärgerlich.

Die gute Nachricht ist aber, dass es auch nach dem Aus des Umweltbonus weitere Förderung für E-Autos gibt, entweder durch Steuererleichterungen oder Fördergelder.

Rabatte von Autoherstellern und Preissenkungen

Die Hersteller von Elektrofahrzeugen und die Händler wurden ebenso vom Ende der staatlichen Förderung negativ überrascht und mussten schnell reagieren, denn sie haben natürlich ein großes Interesse daran, dass die Verbraucher weiterhin auf E-Autos setzen. So haben viele den staatlichen Anteil des Umweltbonus direkt übernommen und die Nachteile für die Käufer so abgefangen.

Andere haben Rabatte gewährt oder ihre Preise reduziert. Wenn Sie also planen, in naher Zukunft ein E-Auto anzuschaffen, schauen Sie nach Herstellern, die immer noch entsprechende Förderungen oder andere Vorteile für E-Autos bieten.

Nach dem Ende des Umweltbonus: Welche Förderung für E-Autos gibt es noch?

Der Umweltbonus bzw. die BAFA-Förderung war nicht die einzige Förderung für E-Autos. Neben den oben erwähnten Rabatten, die die Hersteller und Autohäuser anbieten, gibt es noch weitere Maßnahmen, die den Ausbau der Elektromobilität auf unterschiedlichen Ebenen unterstützen und den Umstieg auf elektrische Antriebe attraktiver machen.

Dabei gibt es sowohl staatliche als auch Förderungen auf Landes- und Regionalebene, und diese sind auch davon abhängig, ob Sie eine Förderung als Privatperson oder geschäftlich beantragen möchten. Hier können Sie passende Förderungen nach Postleitzahl finden, oder schauen Sie direkt in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Kfz-Steuerbefreiung bis zu 10 Jahre

Illustration Symbolbild Förderung für E-Autos

Auch ohne den Umweltbonus können Sie eine Förderung für E-Autos in Form einer Steuererleichterung erhalten. Seit 2011 werden reine Elektrofahrzeuge aller Klassen – Hybride sind also ausgeschlossen -, die zwischen 2011 und Ende 2025 zugelassen weden, bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung gilt noch bis zum 31. Dezember 2030. Somit können Sie, wenn Sie in 2024 auf Elektromobilität umsteigen, noch 6 Jahre die Kfz-Steuer sparen. Von der Steuerbefreiung profitieren Sie auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einen elektrischen Antrieb umrüsten.

Nach Ablauf der Steuerbefreiung wird die Steuer immerhin noch bis zu 50% reduziert und kann auch an den Käufer eines gebrauchten E-Autos weitergegeben werden. Die Höhe der Steuererleichterung richtet sich dabei nach dem Gewicht des E-Fahrzeugs – je leichter, desto weniger Steuern müssen entrichtet werden.

Handel mit der THG-Quote

Die THG-Quote, kurz für Treibhausgasminderungsquote, ist eine Bestimmung, die die Reduktion von Treibhausgasemissionen im Verkehr fördern soll, um die Klimaziele zu erreichen und die Energiewende im Verkehr zu beschleunigen.

Was bedeutet das konkret? Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu senken. Die Quote steigt schrittweise an und soll so einen Anreiz schaffen, den Anteil erneuerbarer Energien im Kraftstoffmix zu erhöhen oder andere emissionsmindernde Maßnahmen zu ergreifen.

Die Unternehmen müssen aber nicht unbedingt solche Maßnahmen ergreifen. Um ihre Erfüllung der Quote nachzuweisen, können sie auch Zertifikate für die Einsparung von Treibhausgasen erwerben. Diese Zertifikate können von Haltern von Elektrofahrzeugen oder Anbietern von erneuerbaren Energien kommen, die nachweisen können, dass sie durch umweltfreundliche Fahrzeuge oder ihre umweltfreundlichen Energien Treibhausgasemissionen reduzieren. Anders gesagt, allein durch den Besitz eines E-Autos kann Geld verdient werden, das gilt natürlich auch für E-Roller oder E-Motorräder, oder auch durch das Anbieten von Ladestationen. Die Prämie kann jedes Jahr erneut beantragt werden.

Es gibt einen Markt, auf dem diese Zertifikate gehandelt werden. Das kann allerdings nicht über Privatpersonen laufen, sondern nur über Vermittler, die dafür auch eine üppige Provision kassieren. Dennoch kann sich der Handel mit den THG-Quoten lohnen. Spöttische Zungen sagen, dass es dies eine Art moderner Ablasshandel ist, und ganz unrecht haben sie damit nicht.

Das Wachstumschancengesetz

Das am 22.03.2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz beinhaltet unter anderem auch die Förderung von Elektromobilität. Genauer gesagt handelt es sich dabei um den § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3, 5 EStG, die Sonderregelung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen. Bisher waren nur bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro die Anschaffungskosten zu einem Viertel bei der Steuer anzusetzen. Dieser Höchstbetrag wurde nun auf 70.000 Euro angehoben, allerdings nur für Elektro-Pkw, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Dies gilt auch für Dienstwagen.

Grundsätzlich haben reine E-Autos und Hybride steuerliche Vorteile gegenüber herkömmlichen Verbrennern und lohnen sich daher nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer, die ihre Wagen auch privat nutzen.

Förderung für Ladestationen für Privatleute und Unternehmen

Die meisten Vorteile bei der Anschaffung von E-Autos haben mittlerweile die Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer können sich freuen, auch wenn es natürlich kein Ersatz für den Umweltbonus ist: Wenn Sie bei Ihrer Firma Ihr privates E-Fahrzeug aufladen dürfen, gilt dies nicht als geldwerter Vorteil und ist somit kostenlos und steuerfrei.

Anders als der Erwerb eines Elektrofahrzeugs wird die Bereitsstellung von Ladeinfrastruktur noch immer bezuschusst, zusätzlich zur oben genannten Möglichkeit, Zertifikate zu erwerben und damit zu handeln. Leider ist die Förderung für Privatleute für die Anschaffung von Wallboxen bereits wieder gestrichen worden. Arbeitsgeber profitieren aber noch immer von Ladestationen und elektrisch betriebenen Dienstwagen.

KfW-Förderung von Wallboxen

Ähnlich wie dem Umweltbonus erging es der Förderung von sogenannten Wallboxen: Die Fördermittel der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für 2023 von bis zu 10.200 Euro für Eigenheimbesitzer, die eine eigene solarbetriebene E-Auto-Ladestation an ihrem Haus anbringen, waren in kürzester Zeit ausgeschöpft.

Und dann wurde das von der Bundesregierung dafür geschaffene Gesetz „Solarstrom für Elektroautos“ aufgrund des Haushaltsdefizits ersatzlos gestrichen, so dass die für 2024 vorgesehenen Gelder nicht mehr zur Verfügung standen. Derzeit sieht es nicht so aus, als ob es wiederaufgenommen würde oder etwas Ähnliches geplant ist. Andererseits waren die Bedingungen für diese Förderung auch recht anspruchsvoll, so dass sie ohnehin nur für wenige in Frage kamen.

Auch Gelder auf Landesebene gibt es mittlerweile nicht mehr bzw. nur in wenigen Bundesländern. Allerdings haben Sie noch immer die Möglichkeit, eine regionale Förderung zu erhalten. Erkundigen Sie sich also bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis und Ihrer Landesbehörde, ob es solche oder vielleicht ähnliche Mittel gibt. Beachten Sie aber, dass Sie einen Kostenvoranschlag einreichen müssen und ein Unternehmen mit der Installation beauftragen müssen – selbstgebaute Wallboxen werden nicht gefördert.

Föderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“

Anders als die Förderung für E-Autos mit dem Umweltbonus wurde die Förderung für die Bereitsstellung von Ladestationen für E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2025 verlängert. Mit dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ sollen besonders kleine und mittelständische Unternehmen einen Anreiz erhalten, in Elektromobilität zu investieren.

Das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) stellt insgesamt 500 Millionen Euro an Geldern. Gefördert werden:

  • Normalladepunkte mit einer Ladeleistung bis zu 22 kW und
  • Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom möglich ist.
  • Kosten für Netzanschlüsse bzw. Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher.
  • Beschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur an neuen Standorten.
  • Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur.
  • Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen. Außerdem haben die Bundesländer die Möglichkeit, diese Förderung durch eigene bereitsgestellte Gelder zu ergänzen.

Fazit

Der Umweltbonus war eine sinnvolle und beliebte Förderung für E-Autos und andere Elektrofahrzeuge, die leider vorzeitig beendet wurde. Derzeit gibt es keine bekannten Pläne der Bundesregierung, in naher Zukunft eine ähnliche Förderung bereitszustellen. Auch die Förderung von mit Solarstrom betriebenen Wallboxen, die Eigenheimbesitzer in Anspruch nehmen konnten, ist leider vorzeitig ausgelaufen. Sie können aber weiterhin von der Befreiung von der Kfz-Steuer profitieren sowie von Steuererleichterungen für den Betrieb bzw. die Anschaffung von privaten und dienstlichen Elektroautos.

Ebenso lohnt es sich, sich nach Förderungen auf Ebene der Bundesländer, der Land- und Stadtkreise und der Städte zu erkundigen, die es immer noch gibt und die teilweise ebenso attraktiv wie der Umweltbonus sind.

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ist die Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur interessant. Diese gibt es noch bis Ende 2025. Dazu können die Bundesländer noch weitere ergänzende Fördergelder bereitstellen.

Von den Fördermöglichkeiten abgesehen, ist die zeitige Umstellung auf E-Fahrzeuge sowohl im Privaten als auch für Unternehmen sinnvoll, auch vor dem von der EU beschlossene Verbrennerverbot, das 2025 in Kraft tritt. Elektromobilität ist eine zukunftsweisende Technologie, die im Gegensatz zu herkömmlichen Antrieben noch viele Möglichkeiten hat, effizizienter und umweltfreundlicher zu werden und dazu emissionsfrei und leise ist.

FAQ

  1. Was ist der Umweltbonus?

    Der Umweltbonus war eine Förderung für E-Autos, die die Bundesregierung 2023 beschlossen hatte. Leider wurde das Programm frühzeitig beendet, und es ist keine Verlängerung oder ein Ersatz auf Bundesebene geplant. Einige Bundesländer und Städte bieten aber ähnliche Förderungen weiterhin an.

  2. Welche Förderung für E-Autos gibt es noch außer dem Umweltbonus?

    Derzeit können Verbraucher bei der Anschaffung eines E-Fahrzeugs bis 2030 von der Befreiung der Kfz-Steuer profitieren. Diese Befreiung läuft maximal 10 Jahre. Danach wird die Kfz-Steuer auf 50% gesenkt. Unternehmen erhalten außerdem für Dienstwagen, die elektrisch betrieben werden, Steuererleichterungen, auch bei den Anschaffungskosten. Mitarbeiter, die ihre Autos bei der Firma aufladen können, müssen dies nicht als geldwerten Vorteil geltend machen.

  3. Werden Ladestationen für E-Fahrzeuge gefördert?

    Auch nach dem Ende der Förderung von solarbetriebenenen Wallboxen für Eigenheimbesitzer werden diese teils auf regionaler Ebene noch gefördert. Zudem wird die Bereitsstellung von öffentlichen Ladestationen vom Bund gefördert. Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ soll vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen Anreize schaffen, in E-Mobilität zu investieren.

  4. Wie kann ich mit meinem E-Fahrzeug Geld verdienen?

    Besitzer von E-Fahrzeugen und Unternehmen, die Ladestationen für Elektrofahrzeuge bereitstellen, können dafür Zertifikate bekommen, mit denen sie handeln können. Unternehmen können damit ihre THG-Quote, kurz für Treibhausgasminderungsquote, erfüllen.