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Energieausweis – Ist er aussagekräftig und welche wichtigen Infos bietet er uns?

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Viele Immobilieneigentümer oder aber auch Immobilienmakler sprechen von dem sogenannten „Energieausweis“. Was genau sagt der Ausweis jedoch aus und auf welche Informationen müssen Sie achten? Wichtige Tipps und Infos erhalten Sie in unserem Artikel.

Der sogenannte Energieausweis beschreibt den genauen Energiestandard, den ein Gebäude erfüllt. Doch wie effizient ist ein Gebäude und welche Kennwerte werden zur Bewertung herangezogen?

Im Grunde ist es ganz einfach zu erläutern: Ein Energieausweis ist ein Steckbrief für ein Gebäude, welcher Angaben darüber macht wie energieeffizient das Haus ist. Um zu bewerten, wie genau der energetische Zustand eines Gebäudes zu bewerten ist, können Sie sich am Gebäudeenergiegesetz (GEG) orientieren, bzw. werden hier gewisse Punkte vorgeschrieben.

GEG:
Das Gebäudeenergiegesetz oder kurz (GEG) beinhaltet, welche Anforderungen klimatisierte oder aber beheizte Gebäude zu erfüllen haben. Weitere Gesetze und deren Inhalte die darin enthalten sind, sind die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Auf diesen Grundlagen basiert das GEG.

Aufbau eines Energieausweises:

In der Regel ist ein Energieausweis immer mit den gleichen Themen befüllt und besteht meist aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite des Energieausweises sind allgemeine Angaben der Immobilie angegeben. Hierunter verbirgt sich die Adresse der Immobilie, das entsprechende Baujahr, welche Anlagentechnik sich dahinter verbirgt, wie belüftet wird und ob erneuerbare Energie schon eingesetzt wurden. Bei einem Mehrfamilienhaus wird z.B. auch festgestellt, wie viele Wohnungen es gibt oder ob z.B. Klimaanlagen verbaut sind oder auch nicht.

Auf der zweiten Seite des Energieausweises sind weitere Informationen enthalten. Hier sind die aktuellen Kennwerte des Energiebedarfs der Immobilie vermerkt. Hier stehen auch die nun genannten Treibhausemmissionen des alten Hauses, die vorher bekannt waren unter dem Begriff: Co2 Emissionen. Diese waren früher eine freiwillige Angabe im Energieausweis und sind mittlerweile verpflichtende Angabe.

Der tatsächliche Kennwert des Energieverbrauchs ist auf der dritten Seite des Ausweises nachzulesen. Hier wird der Verbrauch der kWh (Kilowattstunde) pro qm (Quadratmeter) angegeben. Fällt dieser Kennwert natürlich vergleichsweise hoch aus, so ist mit Hilfe des Energieausweiseses und den dann hervorgehenden Energiewerten natürlich ganz einfach festzustellen, dass die Immobile in einem energetisch schlechten Zustand ist.

Auf der vierten Seite eines Energieausweises sind die Begrifflichkeiten der zweiten und dritten Seite genauer erläutert. Die genauen Angaben, die aus den beiden vorherigen Seiten hervorgehen, werden nun im Detail erläutert.

Die fünfte Seite oder auch folgende Seiten beschreiben, was genau neu saniert werden muss. Hier werden alle Maßnahmen aufgeschrieben und je nach dem wie viele Sanierungsmaßnahmen anfallen, kann sich die Zahl der Seiten natürlich auch verlängern.

Im Großen und Ganzen lässt sich jedoch sagen, dass der Aufbau eines klassischen Energieausweises immer oben genannten Schema entspricht.

Wie komme ich an einen Energieausweis und wer stellt ihn aus?

In der Regel wird der Energieausweis nach dem GEG immer von Personen ausgestellt, die hierfür auch eine besondere Ausbildung haben und genügend Praxiserfahrung. Diese Tätigkeit übernehmen häufig Ingenieurinnen und Ingenieure oder gerne auch Architektinnen und Architekten. Für diese Tätigkeit gibt es jedoch kein Zertifikat oder keine explizite Zulassung. Wichtig ist, dass man sich auf die Expertinnen und Experten verlässt und Diese sich an die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes halten. Warum wir uns aber sicher sein können, dass sie den Ausweis nicht fahrlässig ausstellen ist ein anfallendes Bußgeld bei Missachtung der Richtlinien. Dies wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft und die verordneten Strafen belaufen sich mittlerweile auf bis zu 10.000 Euro.

Für das Aussuchen des richtigen Energieeffizienz-Experten gibt es mittlerweile Listen mit Energieberatenden die regelmäßig überprüft werden. Nur diese Expertinnen und Experten dürfen Energieausweise ausstellen die anschließend für die Beantragung von Fördermitteln benötigt werden. Dies ist insbesondere für die Personen interessant, die auf energieeffiziente Technologie bei Hausbau oder Hauskauf achten wollen. Auf diese Interessenten warten einige Zuschüsse von Bund, Land und entsprechender Kommune, weswegen sich Recherche auf jeden Fall lohnt und auch als notwendig erachtet wird.

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Wie unterscheide ich seriöse und nicht seriöse Anbieter voneinander:

Viele Anbieter oder Firmen wollen mit der Ausstellung von Energieausweisen schnelles Geld verdienen und nutzen das Unwissen einzelner Personen oftmals aus, um zügige aber nicht unbedingt korrekte Angaben zu machen. Durch das Unwissen schützen sie sich vor einer Anzeige und anfallendem Bußgeld. Bevor sie einen Anbietenden auswählen können Sie darauf achten, dass auf jeden Fall ein Vertrag für die Geschäftsbeziehung vorliegt. Dieser sollte eine genaue Leistungsbeschreibung enthalten und auch darauf hinweisen, dass und aus welchen Gründen (Fortbildung, Seminar etc.) die Person dazu berechtigt ist, den Energieausweis auszustellen zu können. Hierfür können auch schriftliche Bestätigungen oder ggf. Nachweise angefordert werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einhaltung des Datenschutzes. Dies sollte durch den Ersteller oder die Erstellerin gewährleistet werden. Wenn Sie nach wie vor ein ungutes Gefühl haben, könnte auch die Berufshaftpflichtversicherung der Person erfragt werden, sodass bei eventuell falsch ausgestelltem Ausweis Ansprüche geltend gemacht werden können.

Mit welchen Kosten muss ich bei Ausstellung eines Energieausweises rechnen?

In der Regel kann ein Energieausweis schon für unter 100 Euro ausgestellt werden. Es ist jedoch sehr unterschiedlich zu betrachten, da die Kosten oftmals ein Einzelfall sind. Hier hängt der Preis von der Komplexität des Gebäudes ab und wie groß es ist. Hier wird der Aufwand der Erfassung ebenfalls als Kostenfaktor herangezogen. Allerdings darf auch die einzelne Energieberatung des Experten oder der Expertin nicht unterschätzt werden. Diese Kosten werden extra aufgeführt und sind nicht in den Kosten der Ausstellung des Ausweises enthalten.

Da die Energieausweise mittlerweile auch online ausgestellt werden können und eine persönliche Begehung nicht unbedingt nötig ist, ist eine sorgfältige Prüfung noch wichtiger. Mit den einzelnen Energieangaben und Fotos des Gebäudes ist jedoch eine Online Beratung und Erstellung möglich und kann durchaus auch seriös durchgeführt werden. Eine sorgfältige Prüfung ist dennoch vorteilhaft.

Was ist ein bedarfsabhängiger Energiepass?

Neben dem herkömmlichen Energieausweis gibt es auch den bedarfsabhängigen Energiepass. Er ist eine weitere Variante des Energieausweises. Der Bedarfsausweis zeigt die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes an. Außerdem gibt der Bedarfsausweis Auskunft über den Energiebedarf des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und Lüftung benötigt wird. Hier wird jedoch nicht vermerkt, wie viel Energie insgesamt bereitgestellt wird. Der Primärenergiebedarf hingegen gibt den gesamten Energiebedarf an, der für ein Haus benötigt wird. Es wird also nicht nur der Gas- Öl und Stromverbrauch angegeben, sondern auch die Aufwand zur Erbringung oder Bereitstellung der Energie, wie beispielsweise Speicherung, Aufbereitung etc. Es lässt sich also sagen, dass die Angaben genauer sind und ehrlicher.

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Für was ist der Primärenergiebedarf nötig?

Der Primärenergiebedarf ergibt sich aus dem GEG. Dieses legt fest, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf für einen Neubau sein darf. Plan der Bundesregierung ist es (laut Klimaschutzplan), den Primärenergiebedarf bis zum Jahre 2050 bis zu 80 Prozent zu senken. Der Primärenergiebedarf sagt außerdem auch etwas über die Nachhaltigkeit und die Energieeffizienz eines Gebäudes aus. Es ist nicht außer Acht zu lassen, dass die Förderprogramme für staatliche Unterstützung auch daran gekoppelt sind. In Deutschland ist der Primärenergiebedarf die letzten Jahre zurück gegangen, was unter anderem dem Schließen der Kohlekraftwerke zuzuschreiben ist. Außerdem werden die erneuerbaren Energien immer weiter voran getrieben und das Volk ist allgemein auch sparsamer geworden, da die Preise stetig steigen und allgemein mehr auf den Verbrauch geschaut wird.

Verbrauchsausweis/Bedarfsausweis

Ein genereller Verbrauchsausweis ist meist günstiger als ein extra angefertigter Bedarfsausweis. Der allgemeine Verbrauchsausweist ist allerdings weniger aussagekräftig. Die Schwachstelle dieses Ausweises ist, dass der tatsächliche Verbrauch sehr individuell zu berechnen ist und nicht unbedingt pauschalisiert werden kann. Der Ausweis beruht nämlich auf Angaben der Nutzer der letzten 3 Jahre. Daher gibt er nur grobe Kennwerte an.

Beim Bedarfsausweis hingegen ist durch den höheren Aufwands zu Erstellung auch mit größeren Kosten zu rechnen. Dieser Ausweis berechnet nämlich vergleichsweise die tatsächlich benötigte Energiemenge. Die Berechnung bezieht die Beschaffenheit des Gebäudes mit ein, wie beispielswiese welches Baumaterial verwendet wird, welche Heizungsanlage etc. und ist daher genauer und zuverlässiger in ihren Angaben.

Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 01. November 1977 einen Bauantrag erhalten haben, ist ein Bedarfsausweis nötig. Gleiches gilt für Neubauten. Alle Wohngebäude die nach dem 01. November 1977 erbaut wurden, kann sowohl ein Verbrauchs- als auch ein Bedarfsausweis herangezogen werden.

Es ist also alles in allem zu sagen, dass mitten in der Energiekrise 2023, ein Energieausweis mittlerweile unerlässlich ist. Gerade für potentielle Kaufinteressenten einer Immobilie, Vermieter aber auch Mieter ist eine solche Übersicht vorteilhaft, sofern die Anfertigung professionell und unabhängig erstellt wurde.

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